Nach der DGUV R 312-906 Regel hat jeder Unternehmer die Pflicht, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Das bedeutet:
Gehen Sie keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter ein.
Neben den klassischen Prüfungen von PSAgA und Absturzsicherungsanlagen, prüfen wir auch Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe nach DIN 12572.
Heinz-Feuchter-Weg 38, 89075 Ulm
0731 - 20 64 29 61