Nach der DGUV R 312-906 Regel hat jeder Unternehmer die Pflicht, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Das bedeutet:
Gehen Sie keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter ein.
Neben den klassischen Prüfungen von PSAgA und Absturzsicherungsanlagen sowie Seilsystemen, prüfen wir auch Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe nach DIN 12572.
Aufgrund unserer Erfahrung und Ausbildung (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Diplom-Ingenieur) prüfen wir nicht nur, sondern erstellen auch Gutachten bei Sachmängeln auf ingenieurtechnischer Basis.
Heinz-Feuchter-Weg 38, 89075 Ulm
0731 - 20 64 29 61